ESG in der Unternehmensführung
ESG (Environmental, Social, Governance) ist aus der Unternehmensführung nicht mehr wegzudenken. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die individuelle Unternehmensführung und die konsequente Umsetzung der Pläne ist ein Muss für jedes Unternehmen, das sich erfolgreich am Markt behaupten möchte.
Dabei geht es um die Frage, wie kann das Unternehmen mit seiner derzeitigen Betriebstätigkeit in der sich verändernden Umwelt- und Umfeldsituation bestehen? Für die Zukunftsplanung in den Unternehmen ist es wichtig, diese Aspekte mitzudenken, mitzuüberlegen und in die Entscheidungsgrundlage mit einzubeziehen.
Die CSRD[1] Bestimmungen betreffend nichtfinanzieller Berichterstattung betreffen KMUs, je nach deren Größe[2], in unterschiedlichen Ausprägungen.
So begleitet Strohmaier Consulting Ihre Unternehmensführung mit ESG Aspekten:
- Vorstellen und beurteilen, in welchem Ausmaß betrifft das Unternehmen diese nichtfinanziellen Berichterstattungspflichten und welche Möglichkeiten gibt es
- die für das Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsaspekte bestimmen
- Für die mittels doppelter Wesentlichkeit ermittelten Aspekte Daten beziehungsweise Kennzahlen vereinbaren
- Machbare Ziele in festgelegten Zeithorizonten festlegen
- Strategien und Maßnahmen erarbeiten
- Begleitende Prozessdokumentation
- einmal jährliche Revision bzw Anpassung
Das Strohmaier Know how für Ihre Unternehmensführung mit ESG:
Wenn Sie ESG Kriterien in Ihre Zukunftsplanung bringen wollen, dann sichern Sie sich einen Termin unter „Strohmaier-Consulting-ESG“
Neu ist: Anfang 2024 habe ich die Gründung eines Vereins zum Thema ESG in Unternehmen vorgeschlagen. Mit 16.4.2024 ist der Verein ESG Consulting Netzwerk eingetragen. Als Obfrau starte ich gemeinsam mit meiner Stellvertreterin und Gründungskolleginnen diese Initiative, die bereits in ganz Österreich Mitglieder weiß. ESG Consulting Netzwerk ist ein wegweisender Schritt, um die Bedeutung und Wichtigkeit des Themas im Markt zu verankern.
„Genau jetzt ist die Zeit, gehen wir’s gemeinsam an“
[1] Link zur https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022L2464
[2] Größenkriterien nach https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202302775